Unternehmensberatung
- Überprüfung des Vertrags, auf dessen Grundlage ein Unternehmen oder dessen Teil übertragen bzw. gepachtet wird, durch einen Sachverständigen bezüglich der Unternehmensbewertung
- Bewertung eines sich spaltenden Unternehmens zum Erstellungstag der Schlussbilanz
- Erstellung eines Sachverständigenberichts über die Spaltung des Unternehmens
- Beurteilung des von der Geschäftsführung erstellten Berichts über die Änderung der Unternehmensrechtsform (Umwandlung)
- Beurteilung des Entwurfs des Vertrags über die Änderung der Unternehmensrechtsform und des Beschlusses über die Änderung der Unternehmensrechtsform („der Tag, zu dem der Entwurf des Vertrags für die Änderung der Unternehmensrechtsform erstellt wurde, die Regeln für das Vorgehen beim Ausgleich gegenüber dem Gesellschafter, der mit der Änderung der Unternehmensrechtsform nicht einverstanden war, die Höhe der an ihn zu zahlenden Abfindung oder die Weise, wie diese festgelegt wird, der Aktiennennwert der für jeden Gesellschafter bestimmten Aktien nach der Umwandlung, die Abfindung für die Besitzer von Anleihen und Optionsscheinen)
- Durchführung der Prüfung der Zwischenbilanz zum Tag, zu dem der Entwurf des Vertrags für die Änderung der Unternehmensrechtsform erstellt wurde
- Durchführung der Prüfung der Schlussbilanz zum Vortag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister und die Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum Tag dieser Eintragung
- Bewertung des Unternehmensvermögens zum Tag, zu dem der Entwurf des Vertrags für die Änderung der Unternehmensrechtsform erstellt wurde
- Beurteilung des Beschlusses eines Gesellschafters oder Aktionärs über die Vermögensübernahme einer Handelsgesellschaft ohne ihre Liquidation
- Beurteilung des Vertrags über die Spaltung einer offenen Handelsgesellschaft
- Beurteilung der Inhaltsänderung des Gesellschaftsvertrags
- Überprüfung des Verschmelzungsvertrags (das Umtauschverhältnis der Anteile mit Angabe des Nennwerts und gegebenenfalls die Höhe der Zuzahlung an die Aktionäre des erloschenen Unternehmens oder der erloschenen Unternehmen zum Ausgleich, die Regeln für die Auszahlung; der Zeitpunkt, von dem an das Recht auf Dividende aus den umgetauschten Anteilen besteht, die Angabe, dass die Aktien dem Umtausch nicht unterliegen, dass sie gesplittet werden, dass ihr Nennwert erhöht oder gemindert wird; die Angabe über die Höhe der Zuzahlung an die bestehenden Aktionäre des übernehmenden Unternehmens zum Ausgleich; die Bestimmung der Struktur, in der die Teile des eigenen und des fremden Kapitals des übertragenden Unternehmens, die keine Verpflichtung sind, von dem übernehmenden Unternehmen übernommen werden; der „Verschmelzungsstichtag“; die Rechte, die den Inhabern der verschiedenen Arten von Anteilen, Optionsscheinen, Anleihen oder anderen Wertpapieren gewährt werden, sowie eventuelle Maßnahmen, die für sie vorgeschlagen worden sind)
- Erstellung des Verschmelzungsgutachtens
- Beurteilung des Kontrollvertrags und des Vertrags über die Gewinnübertragung
- Beurteilung des Beschlusses des Vorstandes einer Aktiengesellschaft über eine Grundkapitalerhöhung
- Beurteilung des Projekts für die Spaltung des Unternehmens
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